Bild folgtKI-generierte IllustrationSciurus niger
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Als gebietsfremde Art unterliegt das Fuchshörnchen nicht dem besonderen Artenschutz, dennoch darfst Du Wirbeltiere nicht ohne Grund verletzen. Ein Umsiedeln ist aufgrund des Status als Neozoon (gebietsfremde Art) rechtlich meist untersagt. Bei Bedrängung kann das Tier zur Verteidigung beißen.
Das Fuchshörnchen (Sciurus niger) gehört zur Familie der Hörnchen (Sciuridae) innerhalb der Gattung Sciurus. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, tritt es in Europa als Neozoon (eingeschleppte Art) in Ländern wie Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien auf. Es führt eine arboricole (baumbewohnende) Lebensweise und ist das größte Baumhörnchen seiner Region. Die Tiere erreichen ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm und sind für ihre Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Wald- und Gartenhabitate bekannt.
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•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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