
Nyctereutes procyonoides (Gray, 1834)
Gray, 1834
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 02.02.2019.
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Der Marderhund ist ein Wildtier und sollte nicht angefasst werden, da er bei Bedraengnis beissen kann. Als gebietsfremde Art unterliegt er oft jagdrechtlichen Bestimmungen; eine eigenmaechtige Umsiedlung ist nicht gestattet. Achte darauf, keine Tiernahrung oder Essensreste offen im Garten stehen zu lassen.
Der Marderhund (Nyctereutes procyonoides) gehoert zur Familie der Canidae (Hundeartige) und ist die einzige Art seiner Gattung. Er ist ein Neozoon (gebietsfremdes Tier), das in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz und Belgien verbreitet ist. Mit einer Koerperlaenge von etwa 50 bis 70 Zentimetern ist er kleiner als ein Rotfuchs. Die Tiere leben meist monogam (in dauerhafter Paarbeziehung) und bevorzugen dichte Vegetation als Rueckzugsort.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
•Foto: © Adobe Stock / AdobeStock_1752285331
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