Bild folgtKI-generierte IllustrationOxyura jamaicensis (J.F.Gmelin, 1789)
J.F.Gmelin, 1789
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Als Wildvogel ist die Schwarzkopf-Ruderente waehrend der Brutzeit vor Stoerungen zu schuetzen; Nester am Boden duerfen nicht aufgesucht werden. Es besteht eine Verwechslungsgefahr mit der seltenen Moorente, weshalb eine genaue Bestimmung wichtig ist. Bitte beachte, dass Neozoen (gebietsfremde Arten) unter besonderer Beobachtung des Artenschutzes stehen.
Die Schwarzkopf-Ruderente gehoert zur Familie der Entenvoegel (Anatidae) innerhalb der Ordnung der Gaensevoegel. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, hat sie sich in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz und Belgien als Neozoon (gebietsfremde Tierart) etabliert. Sie lebt vorwiegend auf stehenden Gewaessern und zeichnet sich durch ein spezialisiertes Tauchverhalten aus. Von aehnlichen Arten unterscheidet sie sich deutlich durch den waehrend des Schwimmens oft senkrecht aufgestellten Schwanz.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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