Bild folgtKI-generierte IllustrationLepomis gibbosus
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 15.08.2019.
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Dieser Fisch ist für Menschen völlig harmlos. Da es sich um ein Neozoon (gebietsfremde Art) handelt, ist das Aussetzen in natürliche Gewässer streng verboten. Im eigenen Garten ist die Haltung rechtlich unbedenklich, sofern der Teich keinen natürlichen Abfluss in die Umwelt besitzt.
Der Gemeine Sonnenbarsch (Lepomis gibbosus) gehört zur Familie der Sonnenbarsche (Centrarchidae). Sein Verbreitungsgebiet umfasst heute weite Teile von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien. Als standorttreuer Fisch bevorzugt er stehende, sonnenexponierte Gewässer mit reichem Pflanzenwuchs. Er gilt als invasives Neozoon (gebietsfremde Art), da er heimische Fischpopulationen durch Konkurrenz und Prädation (Fressen anderer Tiere) beeinträchtigen kann.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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