Bild folgtKI-generierte IllustrationAlopochen aegyptiaca
Auch bekannt als: Nilgans, Nilgänse
Invasive gebietsfremde Art
Diese Art ist als invasiver Neophyt eingestuft. Sie kann heimische Ökosysteme beeinträchtigen und sollte nicht in der Natur ausgebracht werden. Bitte informiere dich vor der Pflanzung über regionale Bestimmungen. Gelistet seit: 02.08.2017..
5
Pflanzen
besucht
5
Interaktionen
dokumentiert
Klicken hebt Verbindungen hervor · Nochmals klicken öffnet die Artenseite
network_loading_state
In der Brutzeit können die Tiere sehr verteidigungsbereit reagieren; halte daher Abstand zu den Nestern. Da sie als gebietsfremde Art gilt, unterliegt sie in vielen Regionen dem Jagdrecht, genießt aber während der Aufzucht der Jungen allgemeinen Schutz vor Störungen.
Körper
Flügelspannweite
35.6 cm
Gewicht
1900 g
Max. Lebensalter
25.5 Jahre
Fortpflanzung
Wurfgröße / Gelege
8, 1× pro Jahr
Bebrütungsdauer
29 Tage
Ausflugalter
72.5 Tage
Geschlechtsreife
~2 Jahre
Ernährung & Verhalten
Die Nilgans gehört zur Familie der Entenvögel (Anatidae) und wird taxonomisch zwischen den echten Gänsen und den Enten eingeordnet. Ursprünglich aus Afrika stammend, hat sie sich als Neozoon (gebietsfremde Art) in Deutschland, Österreich und der Schweiz fest etabliert. Sie bevorzugt offene Landschaften in der Nähe von Gewässern und ist für ihre hohe Aggressivität während der Brutzeit bekannt. Von anderen Gänsen unterscheidest du sie leicht durch die charakteristische braune Zeichnung um die Augen und den dunklen Brustfleck.
5 Pflanzen werden von dieser Art besucht
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•Neff et al. (2025) — Swiss Moth Traits, DOI: 10.5281/zenodo.14506883 (CC BY)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
•GBIF — Occurrence data via GBIF Backbone Taxonomy
Alle Daten sind CC BY 4.0, CC0 oder kompatibel lizenziert. Namensnennung gemäß Lizenzbedingungen. Vollständige Quellenübersicht →