Bild folgtKI-generierte IllustrationAcridotheres tristis
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 15.08.2019.
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Obwohl die Hirtenmaina ein Neozoon (gebietsfremde Art) ist, sollten ihre Nester während der Brutphase nicht gestört werden. Es besteht eine geringe Verwechslungsgefahr mit dem heimischen Star, der jedoch ein dunkleres, metallisch glänzendes Gefieder besitzt. Bitte achte darauf, Gebäudebrüter bei Sanierungen im Februar nicht zu beeinträchtigen.
Die Hirtenmaina gehört zur Familie der Stare (Sturnidae) innerhalb der Ordnung der Sperlingsvögel. Ursprünglich in Asien heimisch, hat sie sich als Neozoon (eingebürgerte Art) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien verbreitet. Sie zeichnet sich durch eine hohe Anpassungsfähigkeit an menschliche Siedlungsbereiche aus. Von der heimischen Amsel unterscheidet sie sich deutlich durch die gelben Gesichtspartien und die weißen Flügelflecken, die beim Fliegen sichtbar werden.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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