Bild folgtKI-generierte IllustrationPolygonum cuspidatum × sachalinense
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 07.08.2025.
Vorsicht, der Bastard-Knöterich ist nicht kindersicher. Du solltest ihn daher so platzieren, dass kleine Kinder nicht in direkten Kontakt kommen oder Teile der Pflanze in den Mund nehmen. Eine Verwechslungsgefahr mit stark giftigen Arten besteht aufgrund des charakteristischen, bambusähnlichen Wuchses für aufmerksame Gärtner kaum.
Licht
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Feuchtigkeit
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Boden
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Blütezeit
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Bioregion
Continental
Wuchsform
Krautige Pflanze
Der Bastard-Knöterich (Polygonum cuspidatum × sachalinense) gehört zur Ordnung der Nelkenartigen (Caryophyllales) und zur Familie der Knöterichgewächse (Polygonaceae). Er ist in Deutschland verbreitet und besiedelt bevorzugt nährstoffreiche Standorte wie Flussufer oder Wegränder. Morphologisch besticht die Pflanze durch ihre rötlich gefleckten Stängel und die großen, wechselständigen Blätter. Als Hybride (Kreuzung) vereint sie Merkmale ihrer Elternarten in einer besonders wuchskräftigen Form, die auch für Laien an der enormen Statur erkennbar ist.
•Global Spectrum — Díaz et al. (2016), DOI: 10.1038/nature16489 (CC BY)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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