
Pelobates fuscus (Laurenti, 1768)
Die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus (Laurenti, 1768)) erkennst du an ihrem gedrungenen Körper, der glatten, hellgrauen bis bräunlichen Haut mit dunklen Flecken und den markanten senkrechten Schlitzpupillen. Dieser seltene Gast bewohnt bevorzugt Gebiete mit lockeren, sandigen Böden, in die er sich tagsüber mithilfe seiner Grabschwielen (verhärtete Horngebilde an den Hinterfüßen) rückwärts eingräbt. In deinem Garten sucht das Tier nach Stillgewässern (stehende Wasserflächen wie Teiche), um dort im Frühjahr seine Eier abzulegen. Dabei bevorzugt sie Gewässer, die nicht zu tief sind und sich schnell erwärmen können. Die Kröte ernährt sich allgemein von verschiedenen wirbellosen Kleintieren, die sie nachts am Boden jagt. Als stark gefährdete Art steht sie unter besonderem gesetzlichem Schutz und ist eine sogenannte FFH-Art (Art der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). Möchtest du ihr helfen, solltest du auf Pflanzenschutzmittel verzichten und offene Bodenstellen in sonniger Lage belassen. Ein fischfreier Gartenteich mit flachen Uferzonen bietet ihr zudem einen sicheren Ort für die Fortpflanzung. Zusätzlich dienen Trockenmauern oder Totholzhaufen als ideale Tagesverstecke außerhalb der Wasserphase. Wenn du im Garten gräbst, achte auf tief im Boden ruhende Tiere.
Die Knoblauchkröte ist streng geschützt und darf weder gefangen noch aus ihrem Lebensraum entfernt oder umgesiedelt werden. Bei Gefahr sondert sie ein Sekret ab, das leicht nach Knoblauch riecht, für Menschen jedoch harmlos ist, sofern es nicht in die Augen oder Schleimhäute gelangt.
Die Knoblauchkröte gehört zur Familie der Pelobatidae (Schaufelfußkröten) innerhalb der Gattung Pelobates. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich über weite Teile Mitteleuropas, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie führt eine dämmerungs- und nachtaktive Lebensweise und verbringt den Tag meist tief im Boden vergraben. Erwachsene Tiere erreichen eine Körperlänge von etwa fünf bis acht Zentimetern.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•Foto: © Property of Tiberiu Sahlean / Adobe Stock
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