Bild folgtKI-generierte IllustrationNasua nasua
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Nasenbären sind grundsätzlich nicht aggressiv, können aber bei Provokation oder Bedrängnis schmerzhaft beißen oder kratzen. Da sie als invasive Art gelistet sind, dürfen sie nicht gefüttert werden, um eine weitere Ausbreitung in der heimischen Natur zu verhindern.
Innerhalb der Ordnung der Raubtiere wird der Südamerikanische Nasenbär (Nasua nasua) der Familie der Kleinbären (Procyonidae) zugeordnet. Sein Vorkommen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist auf entlaufene oder ausgesetzte Tiere zurückzuführen, die in der hiesigen Natur überleben können. Diese Säugetiere sind primär tagaktiv und nutzen ihre kräftigen Krallen sowohl zum Klettern als auch zum Ausgraben von Nahrung. Ihre hohe Anpassungsfähigkeit ermöglicht ihnen das Überleben in verschiedenen Wald- und Buschlandschaften.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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