Bild folgtKI-generierte IllustrationMergus serrator Linnaeus, 1758
Den Mittelsäger (Mergus serrator) erkennst Du an seinem auffällig dünnen, roten Schnabel mit sägeartigen Kanten und der markanten, struppigen Federhaube am Hinterkopf. Er ist etwa so groß wie eine Stockente, wirkt jedoch im Profil wesentlich schlanker und eleganter. Als spezialisierter Fischfresser ernährt er sich tauchend von kleinen Wassertieren, wobei er seine Beute mit dem gezähnten Schnabel sicher festhält. Dieser Vogel ist ein Kurzstreckenzieher (ein Zugvogel, der nur kurze Distanzen zu seinen Winterquartieren zurücklegt) und bevorzugt klare Fließgewässer oder Seen. Sein Nest errichtet er als Bodenbrüter meist gut versteckt in der Ufervegetation oder in natürlichen Hohlräumen. Falls Dein Garten an ein größeres Gewässer grenzt, kannst Du ihn vor allem im Winter oder während der Zugzeiten beobachten. Da er keine Körner frisst, wird er herkömmliche Futterstellen im Garten nicht besuchen. Du kannst ihm am besten helfen, indem Du Uferbereiche naturnah belässt und auf jegliche Störungen im Schilf oder Gebüsch direkt am Wasser verzichtest. Ein sauberes Gewässer ohne Schadstoffe ist für sein Überleben und sein Nahrungsangebot grundlegend.
Der Mittelsäger ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, die Brutstätten der Tiere zu zerstören oder sie während der Aufzuchtzeit am Ufer zu stören. Aufgrund seiner Scheu solltest Du bei Sichtungen stets ausreichend Abstand halten, um den Vogel nicht zur Flucht zu zwingen.
Taxonomisch wird der Mittelsäger in die Familie der Entenvögel (Anatidae) eingeordnet. Sein Verbreitungsgebiet umfasst weite Teile der nördlichen Hemisphäre, wobei er in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorwiegend als Wintergast oder seltener Brutvogel anzutreffen ist. Er lebt bevorzugt an fischreichen Gewässern und ist im Vergleich zum größeren Gänsesäger an seinem deutlich dünneren Schnabelansatz erkennbar. Die Art ist ein exzellenter Taucher, der unter Wasser visuell nach Beute jagt.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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