Bild folgtKI-generierte IllustrationCorvus splendens Vieillot, 1817
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Als gebietsfremde Art wird die Glanzkrähe in Europa oft kritisch beobachtet, um Auswirkungen auf heimische Singvogelpopulationen zu prüfen. Bestehende Nester solltest du während der Brut nicht stören, um Verwechslungen mit geschützten heimischen Rabenvögeln zu vermeiden. Eine Verwechslungsgefahr besteht vor allem mit der kleineren Dohle.
Die Glanzkrähe (Corvus splendens) gehört zur Familie der Rabenvögel (Corvidae) innerhalb der Ordnung der Sperlingsvögel. Ursprünglich in Südasien beheimatet, wurde sie als Neozoon (durch den Menschen eingeschleppte Art) weltweit in Hafenstädte verschleppt und kommt vereinzelt in Mitteleuropa vor. Sie besetzt bevorzugt urbane Lebensräume und nutzt die Nähe zum Menschen. Von der heimischen Dohle unterscheidet sie sich durch den kräftigeren Schnabel und das dunkle Auge.
1 Video zu Glanzkrähe

•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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